Hundearbeit
Hundearbeit – was ist das?
Hund und Arbeit, scheinbar zwei völlig gegensätzliche Begriffe, und doch gehören sie zusammen. Während der Hund eher der Freizeit zuzuordnen ist, gehört die Arbeit weniger zum Vergnügen denn zur Pflicht. Hundearbeit aber vereint beides geschickt miteinander: Viele Hunde verlangen nahezu nach Beschäftigung, nach einer für sie sinnvollen Arbeit, da sie ansonsten verhaltensauffällig – ja sogar bis hin zu aggressiv – werden können. Und diese Arbeit geht natürlich nicht ohne den Menschen. Für den dieses wiederrum aber zum Freizeitvergnügen werden kann. Daher gibt es auch zahlreiche Freiwillige beispielsweise bei Feuerwehr und Rettungssanitätern, die dort mit ihrem Vierbeiner der Hundearbeit nachgehen. Viele Berufe sind aber nicht auf reinem Freizeitvergnügen basierend und beinhalten die Hundearbeit. So geschieht dieses etwa in einigen Sparten der Polizei. Wichtig ist hier, dass Hund und Herrchen eine ganz besondere Bindung zueinander haben, die auch im Freizeitbereich nicht auszuschließen ist, um die wirklich verantwortungsvolle sowie wichtige Tätigkeit auch erfolgreich ausüben zu können.Was aber genau ist nun Hundearbeit? Anhand einiger Beispiele kann man ganz gut beschreiben, was man darunter versteht, wie sie aussieht, wo und wann sie zum Tragen kommt und vor allem, welche Voraussetzungen seitens des Tieres aber auch des Menschen gegeben sein müssen.
FCI Defintion zur Hundearbeit
Zunächst einmal kann gesagt werden, dass die offizielle Definition der Hundearbeit bzw. des Arbeitshundes seitens der FCI – Fédération Cynologique Internationale – , welcher als größter Dachverband die Bestimmungen für Rassehunde, die Kynologie weltweit festlegen, festgelegt wird. Demnach sind alle Hunde Arbeitshunde, die eine dafür vorgesehene Arbeitsprüfung ablegen. Dazu zählen beispielsweise die Jagdhunde-, die Rettungshunde- und die Gebrauchshundeprüfung. Vereinfacht kann man den Begriff „Arbeitshund“ dahingehend definieren, dass Hunde, die regelmäßig einer bestimmten Aufgabe nachgehen, als solche bezeichnet werden.
Kopfarbeit für den Hund
Hundearbeit fängt im Prinzip da an, wo der Hund „Kopfarbeit“ machen muss. Dieser folgt dann häufig die körperliche Betätigung. Dazu zählen bereits Beschäftigungen wie Apportierspiele, bei Fuß nehmen oder die unterschiedlichen Hundesportarten wie Agility und Flyball. Das Hüten von Schafen, das Retten von Menschen, das Suchen Verschütteter oder das Führen eines Blinden sind dabei ebenso wie die Tätigkeit als Polizeihund die „Akademikerberufe“ unter der Hundearbeit.
Die gängigsten Hundearbeitsplätze sind:
• Im Securitybereich der Personenschutz, die Wach- und Hütehundtätigkeit sowie der Einsatz bei Polizei und Militär.
• In der Menschenrettung als Spür-, Rettungs- und Suchhund
• Im eher privat-wirtschaftlichen Bereich als Jagd- sowie Herdenhütehund als auch als Filmhund.
Gleichgültig, welche Art von Arbeit der Hund verrichtet, Voraussetzung aber ist, dass der Mensch, der mit ihm arbeitet, viel Geduld und Zeit aufbringen muss. Er darf das Tier nicht mittels Schreien oder gar körperlicher Gewalt erziehen wollen, denn Hunde, die zur Hundearbeit geeignet sind, sind sensible Tiere. Kurze, knappe Kommandos sind bei der Ausbildung wichtig. In der Regel macht den Tieren die Arbeit sogar Spaß. Hundearbeit bereitet dem Hund aber nicht nur Freude, bestimmte Rassen fordern sie


