Polizeihunde – treue Begleiter im Streifendienst
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Der Polizeihund – Kaum zu glauben, aber seit über 100 Jahren gibt es so genannte „Polizeihunde“ in Deutschland. Alles begann damit, dass die Polizisten zunächst ihre eigenen Hunde mit zum Dienst und auf Streife nahmen. Als erste offizielle deutsche Stadt schickte Hildesheim im Jahr 1896 Hunde mit zu den Nachtwachen. Damals waren es 12, heute kommen Tausende von ihnen zum Einsatz. Ihre Aufgaben sind sehr unterschiedlich.
Warum ist der Hund ein so guter Polizist?
Ein Polizeinhund muss zuverlässig, ausdauernd, mutig und schnell sein, er muss jedoch auch den „richtigen Riecher“ und ein gutes Gehör haben. All das vereinen die meisten Hunde in sich. Oftsind diese Eigenschaften sogar besser ausgeprägt als beim Menschen. So riechen Hunde beispielsweise wesentlich besser als wir, was unter anderem beim Aufspüren von Drogen oder Menschen – lebend oder tot – von großem Vorteil ist.
Die Nasenschleimhaut als Riechorgan des Hundes ist – laut Wissenschaftlern – mit einer durchschnittlichen Fläche von 151 qcm im Vergleich zu rund 50 qmm beim Menschen aktiv. Dabei befinden sich beim Hund ca. 220.000.000 Riechzellen während der Mensch lediglich um die 5.000.000 solcher wichtigen Geruchsrezeptoren besitzt. Allein diese Zahlen sprechen für sich. Anders ausgedrückt: Der Teil im Hirn, der für das Riechen zuständig ist, nimmt im Hundegehirn einen recht großen Platz ein.
Besonders nützlich dabei ist, dass Hunde Düfte selektieren können. Die einzelnen Teile werden dabei sozusagen „aufgeschlüsselt“ und gespeichert, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgerufen werden zu können. Das alles ist besonders hilfreich beim Aufspüren von Dingen und Personen.
Ein weiteres, sehr wichtiges Sinnesorgan ist das Gehör. Während die Wahrnehmungsfähigkeit des Menschen bei maximal 20.000 Hertz liegt, kann der Hund Schwingungen im doppelten Bereich, also im Ultraschallbereich, wahrnehmen. Und auch auf der untersten Stufe, dem Infraschall, wo der Mensch bereits nichts mehr hört, ist der Hund noch in der Lage, Töne zu registrieren.
Die beweglichen Ohrmuscheln ermöglichen zudem, die Herkunft der Geräusche ziemlich exakt zu orten. Das schafft das menschliche Gehör nicht. Aber auch in Bezug auf Ausdauer, Schnelligkeit, Mut und Zuverlässigkeit steht der Hund dem Menschen in nichts nach. Alles also ideale Voraussetzungen, einen guten Polizisten abzugeben.
Welche Hunderassen sind für den Polizeidienst geeignet?
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Prinzipiell ist beinahe jede Gebrauchshunderasse für den Einsatz bei der Polizei geeignet. Da diese jedoch in erster Linie zunächst zu Schutzhunden ausgebildet werden, kommen lediglich zuverlässige und große Hunde mit speziellen Wesenseigenschaften infrage. Das heißt, der Hund muss loyal sein, ein starkes Selbstbewusstsein haben sowie eine Schussgleichgültigkeit vorweisen.
Neben diesen Eigenschaften muss der angehende Polizeihund einen ausgeprägten Spiel- und Beuteinstinkt für die Ausbildung, eine extrem gute Nasenleistung, einen Schutztrieb sowie Freude am Unterordnen besitzen. Als Polizeidiensthunde sind in Deutschland folgende Rassen zugelassen: Belgischer Schäferhund, Deutscher Schäferhund, Bouvier des Flandres, Deutscher Boxer, Dobermann, Hovawart, Rottweiler, Riesenschnauzer und Airedale-Terrier. Generell jedoch sind hier die Deutschen Schäferhunde am weitesten verbreitet.
Welche Eigenschaften muss ein Polizeihund haben?
Ein Polizeihund darf keineswegs aggressiv sein. Er muss gut trainiert, motiviert, mutig, anpassungsfähig und gehorsam sein. Er sollte über einen extrem guten Geruchsinn verfügen, einen ausgebildeten Schutztrieb sowie Unterordnungsfreude besitzen. All das muss sich bereits spätestens während der Grundausbildung herauskristallisieren. Bei der Spezialisierung schließlich muss der am stärksten ausgebildete Trieb gefördert, weiter ausgebildet und verfeinert werden. Extrem wichtig ist die Beziehung zwischen dem Hund und dem Hundeführer.
Video: Wie arbeiten Polizeihunde?
Ausbildung -Lehrjahre eines Polizeihundes
Fand die anfängliche Ausbildung zum Polizeihund mit Strenge und Zwängen statt, so sind heute die starke Bindung zum Hundeführer (damit diese später eine so wichtige, unschlagbare (Arbeits)gemeinschaft bilden können), Konsequenz und Belohnung gefragt. Etwa 70 Tage dauert die Grundausbildung, wobei der Hund in erster Linie lernt, Gehorsam zu leisten, seinen Hundeführer zu beschützen, aber auch Verbrecher zu stellen, zu verfolgen und festzuhalten, sowie Beweismittel gezielt aufzuspüren.
In dieser Ausbildungsphase ist der Hundeführer stets dabei und lernt mit. Im Anschluss an die Grundausbildung müssen Hundeführer und potentieller Polizeihund eine Prüfung ablegen. Erst wenn diese mit mindestens „ausreichend“ bestanden ist, kann das Tier in den öffentlichen Dienst genommen werden. Jetzt gilt es, die Aufgaben und Eigenschaften des Polizeihundes nicht nur regelmäßig zu trainieren, sie müssen eventuell auch in bestimmte Bereiche gelenkt und dort intensiviert werden. Doch damit nicht genug: Jedes Jahr müssen Hund und Herrchen erneut eine Prüfung ablegen.
Werdegang und Aufgabenbereich eines Polizeihundes
Wer sich verpflichtet, mit einem Polizeihund zusammenzuarbeiten, der muss wissen, dass er mit genau diesem Tier rund um die Uhr zusammen sein wird, also privat wie auch dienstlich. Dabei übernimmt die Dienststelle Tierarzt- und Futterkosten. Kommt der Hund ins „Rentenalter“, so verbringt er normalerweise seine letzten Jahre bei der Familie, ohne zum Dienst zu müssen. Also ein ganz „menschlicher“ Werdegang.
In den meisten Fällen werden Hunde, die als Polizeihunde ausgebildet werden sollen, im Alter von ein bis zwei Jahren angeschafft. Dabei geht es zunächst um eine Art Eingangsprüfung, bei der zumeist 99 von 100 Hunden durchfallen, also nicht geeignet sind. Natürlich gehört auch eine Gesundheitsüberprüfung dazu. Danach kann der harte Werdegang des „Spezialeinsatzmittels“, wie der Hund bei der Polizei offiziell genannt wird, beginnen.
Er lernt, seinen Hundeführer zu beschützen, Gefahren abzuwehren, Dinge und Menschen aufzuspüren und Verbrecher zu stellen. In letzterem Fall gilt es, den Hund dahingehend zu erziehen, dass er Menschen, die stehenbleiben und nicht weglaufen nur verbellen, keinesfalls jedoch angreifen darf. Bei all dem sind eine enge Beziehung zwischen Hundeführer und Hund eine der wichtigsten Komponenten. Zudem darf das Tier keineswegs ängstlich und „gestört“ sein.
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Der Kommissar auf 4 Pfoten – welche Aufgabenbereiche gibt es?
Ähnlich wie bei den Menschen, gibt es auch bei den Polizeihunden unterschiedliche Aufgabenbereiche. Generell wird zwischen Schutz- und Spürhund unterschieden. Dabei steht der normale Schutzhund in seinem „Dienstgrad“ auf der untersten Stufe.
Der normale Schutzhund
Er begleitet seinen Hundeführer zu seinen täglichen Streifen. Hat der Polizist Innendienst, ist auch hier sein Hund mit dabei. Generell gilt: Der normale Schutzhund ist mit der Aufgabe vertraut, den Polizisten vor Angriffen zu schützen sowie bei der Suche nach Straftätern, hilflosen, orientierungslosen Personen und vermissten Kindern zu helfen.
Der Spürhund
Spürhund wird, wer in der Grundausbildung dadurch auffällt, dass er einen extremen Spiel- und Beutetrieb vorzuweisen hat. Die Zusatzausbildung erfolgt anschließend und dauert etwa drei Monate. Dabei werden Geruchsproben von Sprengstoffen oder Rauschgiften zunächst als ungefährliches Spielzeug verpackt, so dass der Hund sich an diese Gerüche „gewöhnt“.
Schnell bringt er Spielzeug und entsprechende Düfte in Zusammenhang. Ferner wird er an die unterschiedlichsten Verstecke herangeführt, um später im richtigen Einsatz viele der bestehenden Situationen bereits zu kennen. Des Weiteren lernt der angehende Spürhund, dass er bei Wind und Wetter, bei allen möglichen Lichtverhältnissen sowie in den unmöglichsten und unzugänglichsten Orten eingesetzt werden kann.
Selbst auf den möglichen Einsatz von Abwehrsprays aber auch auf unterschiedliche Verpackungen, unter denen er beispielsweise Drogen aufspüren muss, wird er vorbereitet. Unter den Spürhunden bildet die Polizei Spezialisten aus, die für bestimmte Aufgaben zuständig sind. Zu den gängigsten Polizeihund-Spezialisten zählen folgende „Berufsgruppen“:
Der Rauschgiftspürhund
Die Ausbildung zum Rauschgiftspürhund basiert auf dem Beute- und Spieltrieb des Hundes. Dabei werden Rauschgiftpräparate in einem Hundespielzeug so versteckt, dass nur noch der Geruch für den Hund wahrnehmbar ist. Jetzt gilt es, durch Spiel- und Suchtraining darauf hinzuarbeiten, dass der Hund lernt, das Versteck ausfindig zu machen und durch Kratzen oder ähnlichem Verhalten den Hundeführer und seine Mannschaft aufmerksam zu machen. Dabei wird der Hund auf alle bislang bekannten synthetischen und natürlichen Drogen angesetzt.
Der Sprengstoffspürhund
Sprengstoffspürhunde werden daraufhin trainiert, dass sie sowohl auf Waffen, Munitionen und Sprengstoffe – etwa bei der Terrorfahndung – oder auch auf Projektile, Hülsen und Tatwaffen bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen angesetzt werden. Damit sind sie in der Regel schneller erfolgreich als technische Sprengstoffdetektoren.
Der Fährtenspürhund
Fährtenspürhunde werden in ihrer Ausbildung darauf abgerichtet, an selbst extrem unübersichtlichen Stellen Beweismaterial aufzufinden. Das können sie mithilfe des menschlichen Geruchs, der einem zum Gesuchten gehörenden Gegenstand anhaftet. Diese Polizeihunde-Spezialisten werden in der realen Situation darauf angesetzt, die Fährten der Täter zu verfolgen.
Der Leichenspürhund
Die Aufgabe eines Leichenspürhundes besteht darin, durch Beißen oder Kratzen auf Fundorte aufmerksam zu machen. Aufgrund ihrer Fähigkeiten sind sie sogar in der Lage, einen bereits gereinigten Kofferraum ausfindig zu machen, in dem zuvor eine Leiche transportiert wurde. Selbst in einem Gewässer können sie in Ufernähe die aufsteigenden Gase von Leichen aufspüren.
Der Personenspürhund – Mantrailing
Der Personenspürhund – auch als Vermisstenspürhund bekannt – muss eine besonders harte Arbeit verrichten: In zumeist sehr unwegsamem Gelände muss er bestimmte, einem Menschen zuzuordnenden Gerüche aufspüren, die von vielen anderen Gerüchen überlagert werden. Dabei spielt oft der Zeitfaktor eine sehr wichtige Rolle, gilt es doch, Verwundete rasch ausfindig zu machen und zu befreien.
Diese Hunde müssen mehr als andere Polizeihunde selbstständig arbeiten, was zudem noch einen besonderen Gehorsam sowie eine gute körperliche Kondition verlangt. Einsatzbereiche können sein: Wassersuche nach ertrunkenen Personen, Lawinensuche nach Lawinenabgängen, Trümmersuche nach Erdbeben, Erdrutsch oder Hauseinsturz, Suche nach Vermissten in unwegsamen Wald- und Flurstücken sowie Verfolgung von Straftätern.
Der Brandmittelspürhund
Ein Brandmittelspürhund ist dazu da, bei der Brandursachenermittlung behilflich zu sein. Aufgrund seiner großen Beweglichkeit, seines Mutes und seiner Fähigkeit, Ausdunstungen brennbarer Flüssigkeiten am Brandort aufspüren zu können, hilft er nicht selten als ausschlaggebender Beteiligter bei der Auflösung von Brandstiftungsdelikten. Jedoch müssen labortechnische Folgeuntersuchungen als juristisch anzuerkennendes Indiz folgen.
Der Geldscheinspürhund
Der noch recht wenig bekannte Arbeits- und Aufgabenbereich eines Geldscheinspürhundes beruht im Aufspüren von Geldscheinen. Diese können entweder aus einem Raub(überfall) oder aus einem Erpressungsfall stammen. Häufig kommen Geldscheinspürhunde an Flughäfen zum Einsatz, wo illegalen Geldtransfers der Garaus gemacht werden soll.