Kann eine Unterbringung eines Hundes im Hundezwinger sinnvoll oder gar artgerecht sein?

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Ein Staffordshire Bullterrier in einem Hundezwinger.Der Hundezwinger – Von Natur aus ist der Hund ein Rudeltier. Heute jedoch werden die wenigsten Hunde in „tierischen“ Rudeln gehalten, vielmehr sind sie so domestiziert, dass sie in den meisten Fällen als Familienmitglied angesehen werden.

Die Familie ersetzt also das Rudel, und der Halter übernimmt die Rolle des Rudelführers. Seinen Hund alleine in einen Zwinger einzusperren, widerspricht somit dem natürlichen Verlangen nach sozialen Bindungen, nach sozialem Kontakt. Deshalb ist die Zwingerhaltung auch nicht als artgerechte Haltung anzusehen.

Hundezwinger – Für und Wider

Dennoch gibt es Situationen, in denen eine – zeitweilige (!) – Unterbringung in einem Zwinger durchaus ihre Berechtigung hat. Da wäre zum einen zu nennen, dass es manchmal besser sein kann, den Hund, wenn er ab und an für einen kurzen Zeitraum alleine daheim bleiben muss, in einem Zwinger zu belassen. Allerdings sind hierbei einige wichtige Dinge zu beachten, die im Folgenden noch ausführlicher erläutert werden sollen.

Ferner kann man bestimmten Hunderassen einen Zwinger als geeigneten Rückzugsort anbieten. Eine ausschließliche Unterbringung – vor allem eines einzelnen Hundes – sollte auf jeden Fall vermieden werden. Ferner sollten Hunde zum Erledigen ihrer kleinen und großen Geschäfte Gassi geführt werden. Hundekot und Urin verunreinigen nicht nur den Zwinger, sie bringen zudem Krankheiten mit sich.

Die gesetzliche Lage zum Gebrauch von Hundezwingern

  • Dem Hund muss entsprechend seiner Widerristhöhe eine bestimmte Fläche benutzbaren Bodens zugestanden werden. Das bedeutet konkret: Bei einer Widerristhöhe von bis zu 50cm müssen mindestens 6m² Bodenfläche vorhanden sein. Bei einer Widerristhöhe von 50-65cm sind es 8m² und bei über 65cm mindestens 10m². Dabei ist ebenfalls genau festgelegt, dass die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen und mindestens 2m lang sein muss.
  • Für jeden zusätzlichen Hund, der im selben Zwinger gehalten wird, muss nochmals die Hälfte der angegebenen Bodenfläche eingeplant werden.
  • Anders ist es, wenn sich der Hund regelmäßig – an 5 Tagen in der Woche den mehrheitlichen Teil des Tages – außerhalb des Zwingers aufhält, dann ist eine „uneingeschränkt benutzbare“ Zwingerfläche von mindestens 6m² vorgesehen. „Uneingeschränkt benutzbar“ bedeutet, abzüglich der Hundehütte.
  • Zuzüglich zum Zwinger muss dem Hund eine wärmegedämmte Hütte zur Verfügung stehen. Diese muss so groß sein, dass sich das Tier seinem Verhalten entsprechend bewegen und sich hinlegen sowie den Hütteninnenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann.
  • Die Zwingerhaltung entbindet den Halter nicht von der Pflicht, dem Hund genügend Sozialkontakte einzuräumen.
  • Ferner ist laut Verordnung ein Auslauf von insgesamt mindestens einer Stunde vorgeschrieben, der auf zweimal pro Tag aufzuteilen ist.
  • Zwar ist eine dauerhafte Zwingerunterbringung nicht ausdrücklich verboten, dennoch sollte stets zum Wohle des Tieres entschieden werden.

Zwingerhaltung im Wohngebiet

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Alle Hunde, die in einem Hundezwinger gehalten werden, sollten beizeiten auch Auslauf bekommen.In manchen Wohngebieten kommt es immer wieder zu Problemen zwischen Hundehaltern und Nachbarn, die für Hunde kein Verständnis aufbringen. Hauptproblem ist nicht selten häufiges, lautes Bellen, was besonders bei einem Hund, der in einem Zwinger gehalten wird, gehäuft vorkommen kann.

Zwar haben die Anwohner Anspruch auf Ruhe – besonders auf Nachtruhe -, aber dennoch dürfen Hunde bellen. Generell kann man also zum Thema „Zwingerhaltung im Wohngebiet“ sagen, dass diese keineswegs verboten ist, dass die Nachbarn jedoch nicht wesentlich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden dürfen.

Die Bauaufsichtsbehörde kann zudem in einem reinen Wohngebiet die Anzahl der von Privatleuten gehaltenen Hunde beschränken. Übrigens wurden Klagen wegen Beeinträchtigungen durch Hunde – ob im oder außerhalb des Zwingers gehalten – selbst von Gerichten unterschiedlich beurteilt.

Welcher Hund kann in einen Zwinger?

Generell ist – wie bereits erwähnt – kein heutiger Hund ein reiner Zwingerhund. Man kann jedoch grob sagen, dass sich Jagdhunde, Hütehunde oder Schlittenhunde durchaus für eine gewisse Zeit in einem entsprechenden Hundezwinger wohl fühlen können. Das gilt vor allem dann, wenn sie nicht alleine sind. Sogenannte „Schoßhündchen“, also kleinere Rassen wie Shih Tzus oder Chihuahuas, dürfen auf keinen Fall in einem Zwinger gehalten werden.

Was kostet ein günstiger Hundezwinger?

Hundezwinger gibt es in den unterschiedlichsten Materialien, Preislagen, Formen und Farben. Man kann sie entweder fertig kaufen oder selber bauen. Günstige Hundezwinger erhält man online schon für weniger als 200 €. Idealerweise gehört eine überdachte Behausung dazu. Dennoch sind einige wesentliche Punkte sowohl beim Kauf als auch beim Aufstellen zu beachten:

  • Materialien – Hundezwinger gibt es aus unterschiedlichen Materialien. Das beginnt bei einfachen Hundezwingern aus Maschendrahtzaun oder Bauzaun, geht über in optisch sowie bezüglich der Robustheit etwas anspruchsvollere aus Metall bis hin zu Zwingern aus Holzelementen oder Kunststoff sowie letztendlich stabilen Hundezwingern aus Massivholz oder gar Stein. Leider gibt es auch solche, deren Boden aus Beton oder Stein besteht.
    Gleichgültig, für welches Material man sich entscheidet, es sollte auf jeden Fall aus ungiftigen, nicht mit gesundheitsgefährdenten Mitteln behandelten Materialien bestehen. Ferner ist ideal, wenn der Zwinger sowohl wetter- als auch verbiss- und urinbeständig ist. Bereits bei der Auswahl des Materials sollte Wert auf Hygiene gelegt werden: Zwinger, die sich leicht – etwa mit einem Hochdruckreiniger – reinigen lassen, erleichtern dem Besitzer die Arbeit und sorgen beim Hund für weniger Krankheitsrisiko.
  • Größe – Wie bereits erwähnt, gibt es dank der deutschen Tierschutz-Hundeverordnung zum Schutze des Tieres ein Mindestmaß, dass beim Aufbau eines Hundezwingers eingehalten werden muss. Dennoch kann gesagt werden: Je mehr Platz der Hund hat, desto wohler wird er sich fühlen. Wichtig sind dabei nicht nur die Größe des überdachten Teils, auch das Freigehege sollte viel Auslauf gewähren. Dies gilt natürlich auch vorallem dann, wenn gleich mehrere Hunde in einem Zwinger untergebracht sind.
  • Standort – Kaum zu glauben, aber auch bezüglich des Standortes muss man sich Gedanken machen. Ein Hundezwinger sollte nicht einfach irgendwo aufgestellt werden, vielmehr sind auch hierbei ein paar wichtige Regeln zu beachten. Zunächst sollte der Zwinger so aufgestellt werden, dass der Hund möglichst wenig Regen, Wind und Sonne abbekommt. Das schützt ihn und somit seine Gesundheit. Viele Zwinger haben nur eine offene Seite. Diese sollte dann keineswegs auf der Wetterseite stehen. Sollte dies aus einem zwingenden Grund nicht anders machbar sein, so ist an einen Windschutz zu denken. Ein weiterer Aspekt ist der, dass der Hund, der sich ja als Mitglied sowie als Beschützer seines Rudels ansieht, möglichst einen freien Blick zum Haus beziehungsweise zum Ort des familiären Geschehens haben sollte.
  • Wetterfestigkeit & Stabilität – Es ist unbedingt notwendig, den Hundezwinger so auszustatten, dass dieser dem Hund Schutz bei jedem Wetter gewährt. Der Hund sollte eine Hütte im Zwinger haben, in die er sich zurückziehen und somit vor Sonne, Regen, Wind und anderen Wetterkapriolen zurückziehen kann. Es sollte dort nicht nur gewährleistet werden, dass der Innenraum trocken ist, eine gute Isolierung ist zudem unabdingbar. Das betrifft zum einen den Boden, denn nichts ist schlimmer als ein kalter und feuchter Boden, der zu Blasenentzündungen, Nierenschäden oder Knochenproblemen beim Hund führen kann. Generell sollte zum anderen der gesamte Innenraum eine konstante, angenehme Temperatur haben, die natürlich auch durch die Körperwärme des Tieres erhöht wird.

    Keinesfalls darf der Wassernapf hier zufrieren. Natürlich ist eine Überhitzung durch intensive Sonneneinstrahlung ebenfalls zu vermeiden. Hunde – und speziell solche, die sich allein gelassen fühlen – knabbern gerne das ein oder andere Teil an. Ein Hundezwinger sollte so konzipiert sein, dass ein starker Verbiss, der zu Verletzungen führen kann, nicht möglich ist.

  • Einrichtung – Kein Hund fühlt sich in einem kahlen, neutralen Hundezwinger wohl. Neben der bereits mehrfach erwähnten integrierten Hundehütte gehören eine Hundedecke, eventuell ein Hundekorb aber auch Hundespielzeug dazu. Hier gilt die Regel: Je mehr vertraute Dinge der Hund vorfindet, desto wohler wird er sich fühlen.
  • Gewöhnung – Wer seinen Hund in einem Hundezwinger halten möchte, der sollte ihn so schnell wie möglich – und so sanft wie es nur geht – daran gewöhnen. Prinzipiell sollte dies nicht in der kalten Jahreszeit geschehen.
  • Besonderheiten – Selbst wer seinen Hund nicht im Zwinger hält, kann eventuell in Situationen kommen, wo es zum Schutze des Hundes nicht anders geht: Man denke dabei an eine Hündin mit Welpen. Ein Freigehege mit Hütte gewährt sowohl der Hundemama als auch den Kleinen Schutz sowie Platz. Natürlich sollte dies nur zeitweise in Anspruch genommen werden, und selbstverständlich muss der Draht oder die andere Absperrung so sein, dass weder Verletzungsgefahr für die Welpen besteht, noch dass sie aufgrund ihrer geringen Größe hindurchschlüpfen können. Ein Hundezwinger für Welpen ist mit einem Kinderlaufstall vergleichbar. Nachts gehören sowohl Mutter als auch Welpen rein.

Erwerb eines Hundezwingers

Zu einem Hundezwinger kann man auf unterschiedlichen Wegen kommen. Zum einen kann man einen solchen natürlich neu in verschiedenen Fachhandeln direkt im Laden oder online kaufen. Bei der ersten Variante ist man sich einer fachkundigen Beratung sicher.

Da Hundezwinger in der Regel sehr stabil sind, kann man sie sicherlich auch in noch gut erhaltenem Zustand gebraucht kaufen. Vorteil: Die Unkosten sind wesentlich geringer. Alternativ steht die Möglichkeit des Eigenbaus zur Debatte. Hierbei kann man sowohl auf fertige Bausätze als auch auf kompletten Eigenbau setzen – je nach Geschick.

Aussehen & Kosten

Widmen wir uns zum Schluss noch ein wenig dem Aussehen eines Hundezwingers . Hierzu sind der Fantasie beinahe keine Grenzen gesetzt. Der Handel bietet zahlreiche unterschiedliche Produkte an. So gibt es Hundezwinger für Rottweiler, für Beagle, für innen oder für außen, mit Zubehör wie Gerätehaus oder Heizung. Hundezüchter haben nicht selten spezielle Hundezwinger mit Züchterhaus.

Spezielle Dachschindeln, ausgefallene Zaunelemente, speziell montierbare Futternäpfe, nordische Nutz- und Federbretter für den Fußboden, eigene Dachrinnen, all das sind nur einige der zusätzlichen Details, die einen Hundezwinger nicht nur „schöner“ aussehen lassen. Dabei dürften dem Hund viele der Zubehöre gleichgültig sein, wenn er nur genügend Zeit mit seiner Familie verbringen darf und ausreichen Auslauf erhält.

Was die Kosten betrifft, so sind hier nach oben sicherlich ebenfalls kaum Grenzen gesetzt. Je nach Größe – also auch nach Größe des Hundes – kann man einen einfachen, neuen Hundezwinger bereits ab rund 169 Euro bekommen.