Die Hundehaftpflichtversicherung – eine Risikobegrenzung von unschätzbarem Wert
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Hundehaftpflicht abschließen? Die Zahl der Hunde, die zu den beliebtesten Haustieren zählen, ist in Deutschland auf fünf Millionen angewachsen. Wenn man bedenkt, dass bereits ein kleinerer Hund teure Schäden gegenüber Dritten auslösen kann, ist es nicht nachvollziehbar, dass nur ungefähr fünfzig Prozent der Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Die Jahresprämie für die Hundehaftpflichtversicherung liegt im moderaten ein- bis zweistelligen Bereich.
Für als gefährlich eingestufte Hunde, die sogenannten „Listenhunde“, ist die Hundehaftpflicht in allen Bundesländern eine Pflichtversicherung und entsprechend teuer. Manche Versicherungsgesellschaften bieten keine Kampfhundehaftpflicht an oder stellen Anforderungen an die Haltung (Maulkorb, Leinenpflicht).
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Halter vor hohen Schadensummen, die er nur schwer oder gar nicht aufbringen kann. Dazu zählen z.B. die durch seinen Hund verursachten Personenschäden, inklusive möglicher Behandlungskosten und weiterer finanzieller Forderungen des Betroffenen. Der erste Schritt nach dem Hundekauf sollte also der Abschluss einer Hundehaftpflicht sein.
Ähnlich wie die normale Haftpflichtversicherung kommt die Hunde- bzw. Tierhaftpflicht für Schäden auf, die von den eigenen Vierbeinern und anderen Haustieren verursacht werden. Kleinere Haustiere sind oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hierzu gehören beispielsweise Meerschweinchen, ein Papagei oder Fische im Aquarium. Die Tierhaftpflicht ist primär für größere Tiere gedacht, die sich frei im öffentlichen Raum bewegen, wie etwa Hunde, Pferde oder auch Katzen.
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Jeder Hund ist ein potenzieller „Schadensverursacher“
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jeder gegenüber einem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet. Durch kleinere Tiere, wie z.B. Katzen oder Wellensittiche, verursachte Schäden sind durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Für Hunde sollte man immer eine separate Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Fast alle Versicherungen haben die Hundehaftpflicht (bzw. im Versicherungsdeutsch auch Tierhaftpflicht genannte Versicherung) mit im Angebot (ab ca. neun bzw. 35 Euro Jahresprämie, mit und ohne Selbstbeteiligung).
Versichert sind nicht die Schäden, die dem Halter durch seinen Hund entstehen, sondern die Dritten zugefügten Schäden. Wenn z.B. ein an der Leine geführter Hund neben einer älteren Frau sich unerwartet aufrichtet und laut bellt, kann diese aufgrund einer Angstreaktion stürzen. Die Folgen der Verletzung können dazu führen, dass sie ihren Alltag unter Umständen nur noch mit Haushaltshilfe bewältigen kann.
Diese möglicherweise enormen Schadenssummen werden bei entsprechender Deckungssumme von der Hundehaftpflicht übernommen. Andernfalls müsste der Besitzer für diesen Schaden in voller Höhe mit seinem Vermögen haften. Es sollten neben dem Halter auch weitere Personen, die sich um den Hund kümmern, mitversichert sein.
Wer muss eine Hundehaftpflicht abschließen?
In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Zu diesen Bundesländern gehören, Stand 2020, Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In anderen Bundesländern gibt es teilweise Sonderreglungen, die von der Art und Größe des Tiers abhängen. Beispielsweise benötigen Hunde in Nordrhein-Westfalen eine Tierhaftpflicht, wenn sie größer als 40 cm sind oder mehr als 20 Kilogramm wiegen. In anderen Fällen ist eine Tierhaftpflichtversicherung also freiwillig. Dennoch sollte sich jeder Haustierhalter informieren, ob in seinem Bundesland und für sein Tier eine Versicherungspflicht besteht.
Versicherungsleistungen der Hundehaftpflicht – Auswahl gemäß den individuellen Anforderungen
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Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt, die durch den eigenen Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Außerdem ist der Hund bei einem Aufenthalt im Ausland drei bis neun Monate versichert, entsprechend den Konditionen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Die Einstufung des Hundes in die verschiedenen Versicherungstarife ist abhängig vom Alter und der Hunderasse, der Anzahl der versicherten Vierbeiner sowie vom Alter des Besitzers.
Auch das Arbeitsumfeld des Besitzer (z.B. öffentlicher Dienst bzw. andere Betätigungsfelder) kann eine Rolle spielen. Zu den besonderen Versicherungsleistungen gehören z.B. die Mitversicherung der Welpen bei Hundehaftpflicht für die Hündin und die Teilnahme des Hundes an Hundeschlittenrennen. Die Fälle, in denen die Hundehaftpflichtversicherung einspringen muss, können vielfältig sein.
Der Hund kann auf dem Autorücksitz den Gurt zerbeißen, bei einer Party bei Freunden Schuhe zerfetzen oder Personen Schaden zufügen (z.B. durch den Hund verursachte Autounfälle), was schnell eine Schadenshöhe im vierstelligen Bereich generieren kann.
Was deckt die Tierhaftpflicht ab?
Zunächst ist die Tierhaftpflichtversicherung ausschließlich für private Haustiere gedacht. Es ist also eine Einzelversicherung, bei der bestimmte Tiere versichert werden. Tiere, die gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt werden, benötigen eine andere Versicherung. Dies betrifft beispielsweise eine Herde Milchkühe, Bienen eines Imkers oder Hühner auf einem Bauernhof.
Die Tierhaftpflicht kommt hingegen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die von privaten Haustieren verursacht werden. Dies können ganz unterschiedliche Situationen ein. Wenn ein Hund eine wertvolle Vase bei einem Freund umwirft, kommt die Tierhaftpflicht für den Schaden auf. Ein Pferd, das aus der Koppel ausbricht und Schäden an Fahrzeugen oder Gärten anrichtet, ist ebenfalls versichert. Gleiches gilt für Personenschäden. Wenn der Hund einen Nachbarn beißt, dann sind Behandlungskosten und Schmerzensgeld ebenfalls gedeckt. Aus diesem Grund ist eine Hunde- bzw. Hundehaftpflicht als Risikobegrenzung eine hilfreiche Versicherung.
Wichtig ist, die Klauseln der Versicherer zu beachten. So haben viele Anbieter eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde in ihren Verträgen verankert. Abhängig vom Anbieter gelten diese Klauseln nur für bestimmte Rassen wie etwa die gängigen Kampfhunde. Vernachlässigt der Halter diese Pflichten, sind die Versicherungen nicht mehr an ihre Vertragsauflagen gebunden. Ebenso sind in der Regel Personen- und Sachschäden, die das Haustier am Halter oder dessen Familie verursacht, von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Tierhaftpflicht bezahlt hingegen Gerichtskosten, die in Zusammenhang mit Verfahren rund um verursachte Schäden entstehen.
Kampfhunde – ein „rotes Tuch“ für viele Versicherungsgesellschaften
Noch drastischer können die durch Kampfhunde ausgelösten Schäden sein. Wenn z.B. Menschen oder andere Hunde von Kampfhunden gebissen werden, kann dies mit sechs- bis siebenstellige Schadensbeträgen verbunden sein. Bei Kampfhunden, zu denen auch der American Staffordshire Terrier, der Bull Terrier und der Bullmastiff zählen, sollte die Versicherungssumme für Personen-, Sach-, und Vermögenschäden mindestens drei Millionen Euro betragen.
Die Haftpflichttarife für den American Staffordshire Terrier (Listenhund) betragen je nach Versicherungsgesellschaft von ca. 68 bis 181 Euro (fünf Mio. Deckungssumme) und ca. 138 bis 233 Euro (zehn Mio. Deckungssumme). Das Betreuen durch andere Personen sollte unbedingt mitversichert werden.
Um im Schadensfall auf die Versicherungsleistungen Anspruch zu haben, sollten die Auflagen der Versicherer zur Risikominimierung (z.B. Maulkorbpflicht) eingehalten werden. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt jeden Hundebesitzer davor, die durch seinen Hund verursachten finanziellen Schadensansprüche selbst tragen zu müssen. Diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist eine Risikobegrenzung, die jedem Hundehalter wärmstens zu empfehlen ist.
Die richtige Tierhaftpflichtversicherung finden
Die Deckungssumme der Versicherung kann individuell festgelegt werden. Hiervon hängen dann auch die Höhe der Selbstbeteiligung sowie die Versicherungsbeiträge ab. So gibt es Verträge ohne Selbstbeteiligung sowie die Option, eine Beteiligung zwischen 100 und 500 Euro zu vereinbaren. Die Deckungssumme für potenzielle Schäden liegt üblicherweise in einem Bereich zwischen einer und 30 Millionen. Hinzu kommen zusätzliche Klauseln. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten, falls ein Rüde eine fremde Hündin deckt. Solche Klauseln gibt es auch für längere Auslandsaufenthalte.
Diese vielen Faktoren machen die Suche nach einer Versicherung noch komplexer. Am Markt sind zahlreiche Versicherungsunternehmen mit einer Vielzahl an verschiedenen Tarifen aktiv. Am besten vergleicht man Leistungen und Preise der Versicherungen über einschlägige Portale wie Verivox oder Check24. So sind alle Anbieter, Tarife und Leistungsdetails klar ersichtlich. Auch die monatlichen beziehungsweise jährlichen Kosten können so übersichtlich verglichen werden. Auf diese Weise ist es leicht möglich, schnell eine passende Tierhaftpflichtversicherung zu finden. Gleichzeitig hilft der Vergleich, einen günstigen Versicherer zu finden.
Die Tierhaftpflichtversicherung im Urlaub – was ist zu beachten?
Viele möchten ihr geliebtes Haustier in der Ferienzeit nicht alleine lassen und planen deshalb einen Urlaub mit Hund. Hierbei ist es nicht unwichtig, die Vertragsdetails der Tierhaftpflichtversicherung zu überprüfen. Die Vertragsregelungen bezüglich eines Auslandsaufenthaltes können sehr unterschiedlich ausfallen. So unterscheiden viele Versicherer zwischen einem europäischen und globalen Haftpflichtschutz. Aufenthalte innerhalb der Europäischen Union sind oftmals zeitlich unbegrenzt abgedeckt. Außerdem gelten die normalen Vertragsdetails, was den Leistungsumfang und die Deckungssumme anbelangt.
Es gibt jedoch auch Tierhaftpflichtversicherungen mit einer zeitlich begrenzten Deckung. Anders sieht dies aus, wenn eine Reise außerhalb der EU stattfindet. Hier ist eine beschränkte zeitliche Abdeckung die absolute Regel. Viele Versicherer decken Auslandsaufenthalte bis 12 Monate ab, bei anderen Anbietern geht der Versicherungsschutz bereits nach sechs oder drei Monaten verloren. Die Details bezüglich der eigenen Tierhaftpflichtversicherung im Urlaub sollten deshalb vor Reiseantritt überprüft werden. Aufgrund eventuell abweichender gesetzlicher Regelungen ist es grundsätzlich sinnvoll, bei einer Reise mit dem Haustier ins Ausland vorher eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne Versicherungsschutz können im Schadensfall ansonsten hohe Ersatzansprüche auf die Tierbesitzer zukommen.