Wenn ein Hund auf Reisen geht – Der EU-Heimtierausweis

Wozu braucht man den EU Heimtierausweis?


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EU Heimtierausweis für den Hund

Sollte auf allen Auslandsreisen dabei sein: Der EU-Heimtierausweis.

In verschiedenen Reiseländern gelten spezielle Anforderungen an eine Einreise mit Hund. Wichtig bei einem Urlaub mit Hund  ist der EU-Heimtierausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Aus diesem Pass muss eine eindeutige Zuordnung zum Hund hervorgehen.

Die Identifizierung kann über eine Tätowierung z.B. am Ohr oder über einen Mikrochip, den der Tierarzt implantiert erfolgen. Die Kennzeichnungs-Nr. wird im EU-Heimtierausweis vermerkt. Dort sind auch Angaben zu Hund und Besitzer sowie der Tierarzt-Nachweis eines gültigen Impfschutz eingetragen.

Auch für Welpen ab drei Monaten gilt diese Impfpflicht. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein, und es darf keinerlei Wiederholungsimpfung anstehen. Nicht erlaubt ist die Einreise von ungeimpften Welpen unter drei Monaten nach Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich (UK).

Andere europäische Staaten erlauben es, wenn das Muttertier dabei ist. Auskünfte zu den verschiedenen Einreisebedingungen für Hunde geben die Mitarbeiter des zuständigen Veterinäramtes. Wer einen  Hund kaufen will, sollte also darauf achten, dass der EU Heimtierausweis vorhanden ist und auch alle Impfungen korrekt dokumentiert sind.

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Einreise mit Hund ins Urlaubsland – welche Gesetze sind zu beachten?

Nicht jeder Hunderasse wird die Einreise erlaubt. Dänemark, die Niederlande, Ungarn und Frankreich untersagen die Einreise von Pitbull Terriern und Toscas (Japanische Kampfhunde) und deren Kreuzungen. In Frankreich ist die Einreise von Schutz- und Wachhunden erlaubt (Hunde der französichen Kategorie 2), diese muss jedoch mit Maulkorb erfolgen und die Hunde sind im Land an der Leine zu führen.

In Finnland müssen alle Hunde mit einem Alter über 3 Monaten eine Bandwurm Behandlung durch den Tierarzt hinter sich haben, die auch durch Eintrag im EU-Heimtierausweis nachweisbar sein muss. Dies gilt auch für Großbritannien, Irland, Malta und Schweden. Für diese Länder reicht außerdem eine „einfache“ Tollwutimpfung nicht aus. Gefordert wird eine eingetragene Bluttiteruntersuchung auf Tollwutantikörper. Die Kennzeichnung darf nur mittels Mikrochip erfolgen.

Maulkorb und Leine – unterschiedliche Länderregelungen

Ferien mit Hund sind in Italien, Österreich und Portugal nur möglich, wenn Maulkorb und Leine im Gepäck sind. In Ungarn müssen die Hunde in den öffentlichen Verkehrsmitteln Maulkörbe tragen. In Portugal sind Hunde in Bussen gar nicht erlaubt. In Schweden und Norwegen besteht Leinenpflicht, in Portugal Maulkorbpflicht.

Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen und Maulkorbzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in Ungarn, Slowenien und Tschechien. Um das Risiko, von durch den eigenen Hund verursachten Schäden an Dritten, auch im Ausland (drei bis 12 Monate) zu begrenzen, ist eine Hundehaftpflichtversicherung zu empfehlen.